Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4627
OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 11 WpÜG, § 12 Abs 1 WpÜG, § 2 WpÜGAngebV
    Wertpapierkauf: Veröffentlichte zusätzliche Informationen als Bestandteil der Angebotsunterlage; Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit zusätzlicher Informationen; Verstoß gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität

  • Judicialis

    WpÜG § 11; ; WpÜG § 12 Abs. 1; ; WpÜG-AngVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpÜG § 11 § 12 Abs. 1; WpÜG-AngVO § 2
    Nachträgliche Unterlagen eines Bieters für den Erwerb von Aktien einer Zielgesellschaft nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen der Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien; Unvollständigkeit und Unrichtigkeit einer Angebotsunterlage im Rahmen einer Unternehmensverschmelzung; Veranlassung zur Veräußerung eines Aktienpaketes ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 11, 12 Abs. 1; WpÜG-AngVO §§ 2 ff
    Keine Erstreckung der WpÜG-Haftung für Angebotsunterlage auf spätere Zusatzinformationen zu vollständigem Angebot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1992
  • BB 2008, 17
  • AG 2007, 749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob der Lauf dieser Verjährungsfrist unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung eines Schadens auf Klägerseite einsetzt (vgl. dazu BGH NJW 1993, 648 ff zu § 852 BGB a.F.).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Bemessung der Abfindungshöhe für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen (§§ 319 ff

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Zwar kommt ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch dann in Betracht, wenn sich dem Vorbringen der Klägerin konkrete und unter Beweis gestellte Anhaltspunkte dafür entnehmen ließen, dass die Beklagte die Veröffentlichung vom 25.01.2005 zielgerichtet zur missbräuchlichen Einflussnahme auf die Aktienkurse vorgenommen hat, um das Umtauschverhältnis in ihrem Sinne günstig zu beeinflussen (vgl. BVerfG ZIP 2007, 175, 178).

    Denn zum einen sind die beeinflussenden Veröffentlichungen gesetzlich vorgesehen (§§ 10, 11 WpÜG), zum anderen steht selbst der Berücksichtigung derart beeinflusster Kurse für einen sogenannten Referenzzeitraum (z.B. zur Ermittlung der Barabfindung im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme) nichts entgegen, da eine normale Preisbildungsreaktion des Marktes zugrunde liegt (BVerfG ZIP 2007, 175, 177).

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).

    Eine Vertrauenshaftung in diesem Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn zwar die Inanspruchnahme eines persönliches Vertrauens durch eine natürliche Person nicht vorliegt, die Beklagte aber als potentielle Vertragspartnerin der Klägerin in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Da der ausdrücklich in Bezug genommenen Vorgängervorschrift des § 88 BörsG (a.F.) kein Schutzgesetzcharakter zukam (vgl. BGHZ 160, 134; BVerfG ZIP 2002, 1986), gilt für § 20a WpHG nichts abweichendes, so dass es nicht mehr darauf ankommt, ob das Verhalten der Beklagten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vom 25./27.1.2005 überhaupt den Vorwurf einer Marktmanipulation in diesem Sinne auszufüllen vermag.

    Denn es fehlt vorliegend an der Verwendung eines Prospektes, insbesondere stellt eine Ad-hoc-Mitteilung keine Grundlage für eine derartige Vertrauenshaftung dar (BGH NJW 2004, 2664; 2971).

  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Diese Gefährdung der Rechtsposition kann durch die begehrte Feststellung beseitigt, die zugrundeliegenden Streitpunkte können abschließend durch das Urteil geklärt werden, so dass im Hinblick hierauf ein Interesse an alsbaldiger Feststellung gegeben ist (vgl. auch BGH NJW 1993, 2181 ff ).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Zwar ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts davon in der Regel auszugehen (BVerfGE 100, 289), um im Ergebnis sicherzustellen, dass einem Aktionär bei der Bestimmung einer Abfindung oder eines Ausgleichs die volle Entschädigung für seinen Rechtsverlust zukommt.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Auch wenn die Beklagte im Rahmen des sich anbahnenden Vertragsverhältnisses nicht die Pflicht traf, über das ursprüngliche Angebot hinausgehende Angaben zu machen, müssen dennoch erteilte zusätzliche Informationen, die für den Kaufentschluß des anderen Teils von Bedeutung sein können, richtig und vollständig sein (BGH NJW-RR 1997, 144).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Allerdings ist umstritten, ob diese Grundsätze auch im Falle der Verschmelzung für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses Geltung beanspruchen (vgl. BayObLG ZIP 2003, 253; Lutter/Drygala in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 5 Rn. 24 ff, jeweils mit Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.2021 - I ZR 148/20

    Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei

    31 (2) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a; MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116; Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47; § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3; Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754; Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZR 312/19

    Abhängigkeit eines individuellen Anspruchs auf eine angemessene Gegenleistung von

    (2) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a; MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116; Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47; § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3; Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754; Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • LG Stuttgart, 17.03.2014 - 28 O 183/13

    Klage von Hedgefonds gegen eine Holding-Gesellschaft: Schadensersatzansprüche

    Die in der Literatur jedenfalls in der Vergangenheit nicht unumstrittene Frage, ob § 20a WpHG ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. zum Meinungsstand die Nachweise in BGH, NJW 2012, 1800, 1802), hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.12.2011 dahingehend entschieden, dass die Schutzgesetzeigenschaft zu verneinen ist (BGH, NJW 2012, 1800 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, AG 2011, 706, 711; OLG Düsseldorf, Urt. vom 27.10.2010, Az. I-15 U 230/09, juris Rz. 53 ff.; OLG Frankfurt a.M., AG 2007, 749, 753; LG Braunschweig, Urt. vom 19. Sept. 2012, Az. 5 O 1110/11, juris Rz. 54; LG Braunschweig, Urt. vom 19. Sept. 2012, Az. 5 O 2894/11, juris Rz. 43; zur Vorgängervorschrift des § 88 BörsG bereits BGH, NJW 2004, 2664, 2665; BVerfG, NJW 2003, 501).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZR 315/19

    Öffentliche Übernahme einer Aktiengesellschaft: Anspruch der Aktionäre auf

    bb) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a; MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116; Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47; § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3; Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754; Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • LG Bonn, 08.01.2008 - 11 O 132/06
    Klagen der Klägerinnen auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien der W wurden vom Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (3/11 0 153/05 = 21 U 71/06 bzw. 3/11 0 1543/05 = 21 U 72/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht